Haftbefehl gegen Syrer vollstreckt
Am 03.07.2026 gegen 21:00 Uhr kontrollierten Grenzpolizisten einen Kleintransporter mit deutscher Zulassung in Fahrtrichtung Regensburg. Gegen den 43-jährigen syrischen Fahrzeugführer lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen Urkundenfälschung vor. Der Syrer konnte den geforderten Geldbetrag bezahlen und somit seine Verhaftung abwenden.
Am 03.07.2026 gegen 21:00 Uhr kontrollierten Grenzpolizisten einen Kleintransporter mit deutscher Zulassung in Fahrtrichtung Regensburg. Gegen den 43-jährigen syrischen Fahrzeugführer lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen Urkundenfälschung vor. Der Syrer konnte den geforderten Geldbetrag bezahlen und somit seine Verhaftung abwenden.
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