Am 21.05.2026 wurde der 32-jährige Enkel vom Landgericht Memmingen zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte vor knapp einem Jahr in Günzburg seine 78-jährige Großmutter und deren 74-jährigen Ehemann mit einem Hammer erschlagen. Die Strafkammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest, sodass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich ist. Die Verteidigung hatte auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit plädiert, da der Angeklagte die Tat aus einer Wahnvorstellung begangen haben soll. Die Richter folgten jedoch der Staatsanwaltschaft und sahen keine verminderte Schuldfähigkeit. Als Tatmotiv wurde Rache angenommen, da der Enkel glaubte, der Ehemann habe seine Mutter sexuell missbraucht und die Großmutter habe dies geduldet. Die Verteidigung kündigte Revision. #Mord
Am 21.05.2026 wurde der 32-jährige Enkel vom Landgericht Memmingen zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte vor knapp einem Jahr in Günzburg seine 78-jährige Großmutter und deren 74-jährigen Ehemann mit einem Hammer erschlagen. Die Strafkammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest, sodass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich ist. Die Verteidigung hatte auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit plädiert, da der Angeklagte die Tat aus einer Wahnvorstellung begangen haben soll. Die Richter folgten jedoch der Staatsanwaltschaft und sahen keine verminderte Schuldfähigkeit. Als Tatmotiv wurde Rache angenommen, da der Enkel glaubte, der Ehemann habe seine Mutter sexuell missbraucht und die Großmutter habe dies geduldet. Die Verteidigung kündigte Revision. #Mord