Am 07.05.2012 teilte die 12. Strafkammer des Landgerichts München I mit, dass der Prozessauftakt gegen den Fußballer Breno am 13.06.2012 stattfindet. Das Gericht ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft München I unverändert zur Hauptverhandlung zu. Breno wird vorgeworfen, am 20.09.2011 vorsätzlich seine gemietete Villa in Grünwald angezündet und einen Sachschaden von einer Million Euro verursacht zu haben. Wenige Tage nach dem Brand kam er in Untersuchungshaft, wurde aber nach rund zwei Wochen gegen Auflagen und eine Kaution im sechsstelligen Bereich freigelassen. Ihm droht bei einer Verurteilung eine Mindeststrafe von einem Jahr und eine Höchststrafe von 15 Jahren Haft. Wesentlich für das Strafmaß ist, ob das Gericht eine Gefährdung von Menschenleben sieht.
Am 07.05.2012 teilte die 12. Strafkammer des Landgerichts München I mit, dass der Prozessauftakt gegen den Fußballer Breno am 13.06.2012 stattfindet. Das Gericht ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft München I unverändert zur Hauptverhandlung zu. Breno wird vorgeworfen, am 20.09.2011 vorsätzlich seine gemietete Villa in Grünwald angezündet und einen Sachschaden von einer Million Euro verursacht zu haben. Wenige Tage nach dem Brand kam er in Untersuchungshaft, wurde aber nach rund zwei Wochen gegen Auflagen und eine Kaution im sechsstelligen Bereich freigelassen. Ihm droht bei einer Verurteilung eine Mindeststrafe von einem Jahr und eine Höchststrafe von 15 Jahren Haft. Wesentlich für das Strafmaß ist, ob das Gericht eine Gefährdung von Menschenleben sieht.