Nach den Freisprüchen im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten geht die Staatsanwaltschaft am 24.01.2024 gegen ein Urteil in Revision.
Nach den Freisprüchen im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten geht die Staatsanwaltschaft am 24.01.2024 gegen ein Urteil in Revision.