Am 19.01.2026 endete der Prozess gegen zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn nach dem schweren Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit Freisprüchen vor dem Landgericht München II. Im Juni 2022 entgleiste in Burgrain ein Zug, wobei vier Frauen und ein 13-Jähriger starben und über 70 Menschen verletzt wurden. Dem für die Strecke zuständigen Bezirksleiter Fahrbahn, der für die Bahnanlage verantwortlich war, konnte keine unfallursächliche Pflichtverletzung nachgewiesen werden, obwohl die Staatsanwaltschaft zwei Jahre auf Bewährung gefordert hatte. Auch dem zuständigen Fahrdienstleiter, der eine Meldung über ein Schlagen und Scheppern auf den Schienen nicht weitergab, konnte keine Schuld nachgewiesen werden, obwohl die Staatsanwaltschaft ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft München II lässt offen, ob sie Rechtsmittel einlegen und in Revision gehen wird.
Am 19.01.2026 endete der Prozess gegen zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn nach dem schweren Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit Freisprüchen vor dem Landgericht München II. Im Juni 2022 entgleiste in Burgrain ein Zug, wobei vier Frauen und ein 13-Jähriger starben und über 70 Menschen verletzt wurden. Dem für die Strecke zuständigen Bezirksleiter Fahrbahn, der für die Bahnanlage verantwortlich war, konnte keine unfallursächliche Pflichtverletzung nachgewiesen werden, obwohl die Staatsanwaltschaft zwei Jahre auf Bewährung gefordert hatte. Auch dem zuständigen Fahrdienstleiter, der eine Meldung über ein Schlagen und Scheppern auf den Schienen nicht weitergab, konnte keine Schuld nachgewiesen werden, obwohl die Staatsanwaltschaft ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft München II lässt offen, ob sie Rechtsmittel einlegen und in Revision gehen wird.