Am 13.08.2018 verurteilte das Amtsgericht München eine 37-jährige Frau zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung. Die verwitwete Mediengestalterin hatte seit 2016 mehrfach in Hotels übernachtet, ohne die Rechnungen zu bezahlen. Die Schäden beliefen sich auf bis zu 2300 Euro pro Aufenthalt. Bereits 2016 war sie in Garmisch-Partenkirchen verhaftet und zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 2017 mietete sie sich erneut in gehobenen Münchner Hotels ein und verließ diese ohne zu zahlen. Die angegebene Kreditkarte war gesperrt. Ende 2017 wurde sie von einer Hotelangestellten an der Flucht durch die Tiefgarage gehindert und erneut verhaftet. Das Gericht wertete das Verhalten als gewerbsmäßig und sah keine positive Sozialprognose. Die Angeklagte legte Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am 13.08.2018 verurteilte das Amtsgericht München eine 37-jährige Frau zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung. Die verwitwete Mediengestalterin hatte seit 2016 mehrfach in Hotels übernachtet, ohne die Rechnungen zu bezahlen. Die Schäden beliefen sich auf bis zu 2300 Euro pro Aufenthalt. Bereits 2016 war sie in Garmisch-Partenkirchen verhaftet und zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 2017 mietete sie sich erneut in gehobenen Münchner Hotels ein und verließ diese ohne zu zahlen. Die angegebene Kreditkarte war gesperrt. Ende 2017 wurde sie von einer Hotelangestellten an der Flucht durch die Tiefgarage gehindert und erneut verhaftet. Das Gericht wertete das Verhalten als gewerbsmäßig und sah keine positive Sozialprognose. Die Angeklagte legte Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.