Am 11.10.2007 verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth einen 53-jährigen Polizeiobermeister wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung einer Gefangenen zu vier Jahren Haft. Der Beamte hatte sich im Januar 2004 in der Ausnüchterungszelle an einer damals 23-jährigen Frau vergangen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau bei einer Leibesvisitation vergewaltigte. Der inzwischen suspendierte Polizist hatte die Vorwürfe bestritten, das Opfer blieb jedoch bei seiner Aussage. Ein früherer Freispruch war vom Bundesgerichtshof wegen eines Formfehlers aufgehoben worden. Das Strafmaß entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Am 11.10.2007 verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth einen 53-jährigen Polizeiobermeister wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung einer Gefangenen zu vier Jahren Haft. Der Beamte hatte sich im Januar 2004 in der Ausnüchterungszelle an einer damals 23-jährigen Frau vergangen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau bei einer Leibesvisitation vergewaltigte. Der inzwischen suspendierte Polizist hatte die Vorwürfe bestritten, das Opfer blieb jedoch bei seiner Aussage. Ein früherer Freispruch war vom Bundesgerichtshof wegen eines Formfehlers aufgehoben worden. Das Strafmaß entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.