Am 25.06.2026 wurde eine ehemalige Polizeiangestellte vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu drei Jahren Haft verurteilt, weil sie sich in der Asservatenkammer am Bargeld bedient hatte. Insgesamt entwendete die Frau fast 200.000 Euro. Ihr Ex-Freund, der einen Teil des Geldes aufbewahrt hatte, erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. 126.000 Euro sind bereits zurück, weitere 66.000 Euro muss die Frau zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 25.06.2026 wurde eine ehemalige Polizeiangestellte vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu drei Jahren Haft verurteilt, weil sie sich in der Asservatenkammer am Bargeld bedient hatte. Insgesamt entwendete die Frau fast 200.000 Euro. Ihr Ex-Freund, der einen Teil des Geldes aufbewahrt hatte, erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. 126.000 Euro sind bereits zurück, weitere 66.000 Euro muss die Frau zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.