Am 14.12.2018 sprach das Landgericht Bamberg drei Männer und eine Frau im Alter von 24 bis 39 Jahren vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit der rechtsextremen Gruppe „Weiße Wölfe Terrorcrew“ (WWT) frei. Es habe keine ausreichenden Nachweise gegeben. Das Quartett war als harter Kern einer Untergruppe der WWT angeklagt. Allerdings verhängte das Gericht Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und fünf Monaten zur Bewährung und drei Jahren sowie eine Geldstrafe von 1875 Euro gegen die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Angeklagten sollen sich im Führungszirkel der WWT-Sektion Bayern-Franken radikalisiert haben. Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, mit Straftaten gegen eine Asylbewerberunterkunft gedroht und verbotene Pyrotechnik im Internet bestellt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 14.12.2018 sprach das Landgericht Bamberg drei Männer und eine Frau im Alter von 24 bis 39 Jahren vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit der rechtsextremen Gruppe „Weiße Wölfe Terrorcrew“ (WWT) frei. Es habe keine ausreichenden Nachweise gegeben. Das Quartett war als harter Kern einer Untergruppe der WWT angeklagt. Allerdings verhängte das Gericht Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und fünf Monaten zur Bewährung und drei Jahren sowie eine Geldstrafe von 1875 Euro gegen die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Angeklagten sollen sich im Führungszirkel der WWT-Sektion Bayern-Franken radikalisiert haben. Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, mit Straftaten gegen eine Asylbewerberunterkunft gedroht und verbotene Pyrotechnik im Internet bestellt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.