Am 08.08.2019 verurteilte das Landgericht Aschaffenburg einen 44-jährigen Mann zu fünf Jahren und vier Monaten Gefängnis. Er hatte seine Ex-Freundin tyrannisiert, unter anderem Nacktbilder von ihr öffentlich gemacht, ihr einen Totenschädel geschickt, eine Rohrbombe gebaut und an ihrem Auto hantiert. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er die Trennung nicht akzeptieren wollte. Das Opfer berichtete von Schlafstörungen und Angstattacken. Der Richter nannte das Vorgehen des Mannes „abscheulich“ und „widerwärtig“. Das Gericht ging mit dem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft von fünf Jahren Haft hinaus.
Am 08.08.2019 verurteilte das Landgericht Aschaffenburg einen 44-jährigen Mann zu fünf Jahren und vier Monaten Gefängnis. Er hatte seine Ex-Freundin tyrannisiert, unter anderem Nacktbilder von ihr öffentlich gemacht, ihr einen Totenschädel geschickt, eine Rohrbombe gebaut und an ihrem Auto hantiert. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er die Trennung nicht akzeptieren wollte. Das Opfer berichtete von Schlafstörungen und Angstattacken. Der Richter nannte das Vorgehen des Mannes „abscheulich“ und „widerwärtig“. Das Gericht ging mit dem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft von fünf Jahren Haft hinaus.