Am 10.10.2025 sensibilisiert die Polizei Oldenburg-Stadt/Ammerland die Bevölkerung bezüglich Elektrofahrrädern mit Gasgriff. Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrräder, während E-Bikes mit Gasgriff, die den Motor ohne Treten aktivieren, als Kraftfahrzeuge eingestuft werden (Ausnahme: Anfahrhilfe bis 6 km/h). Modelle bis 500 Watt und 20 km/h benötigen Betriebserlaubnis, Versicherungskennzeichen und für Fahrer ab dem 01.04.1965 eine Mofa-Prüfbescheinigung. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet (keine Betriebserlaubnis: 50 Euro, bei Gefährdung 90 Euro + 1 Punkt/Stilllegung; kein Versicherungskennzeichen: 40 Euro; keine Mofa-Prüfbescheinigung: 20 Euro). Diese E-Bikes unterliegen der 0,5 Promille-Grenze und dürfen Radwege nur mit Zusatzschild "E-Bikes frei" nutzen.
Am 10.10.2025 sensibilisiert die Polizei Oldenburg-Stadt/Ammerland die Bevölkerung bezüglich Elektrofahrrädern mit Gasgriff. Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrräder, während E-Bikes mit Gasgriff, die den Motor ohne Treten aktivieren, als Kraftfahrzeuge eingestuft werden (Ausnahme: Anfahrhilfe bis 6 km/h). Modelle bis 500 Watt und 20 km/h benötigen Betriebserlaubnis, Versicherungskennzeichen und für Fahrer ab dem 01.04.1965 eine Mofa-Prüfbescheinigung. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet (keine Betriebserlaubnis: 50 Euro, bei Gefährdung 90 Euro + 1 Punkt/Stilllegung; kein Versicherungskennzeichen: 40 Euro; keine Mofa-Prüfbescheinigung: 20 Euro). Diese E-Bikes unterliegen der 0,5 Promille-Grenze und dürfen Radwege nur mit Zusatzschild "E-Bikes frei" nutzen.