Am 06.09.2026 gegen frühen Morgen versuchte ein 37-jähriger österreichischer Staatsangehöriger als Fahrzeugführer über den Autobahngrenzübergang Weil am Rhein nach Deutschland einzureisen. Unmittelbar vor der Kontrollstelle der Bundespolizei stieg er aus dem Fahrzeug aus und flüchtete fußläufig. Nach kurzer Flucht stellten ihn die Einsatzkräfte. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen war er im Jahr 2016 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Nach der Teilverbüßung wurde er 2018 abgeschoben und zur Fahndung ausgeschrieben. Da er erneut einreiste, muss er nun die Restfreiheitsstrafe verbüßen. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und lieferte ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Am 06.09.2026 gegen frühen Morgen versuchte ein 37-jähriger österreichischer Staatsangehöriger als Fahrzeugführer über den Autobahngrenzübergang Weil am Rhein nach Deutschland einzureisen. Unmittelbar vor der Kontrollstelle der Bundespolizei stieg er aus dem Fahrzeug aus und flüchtete fußläufig. Nach kurzer Flucht stellten ihn die Einsatzkräfte. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen war er im Jahr 2016 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Nach der Teilverbüßung wurde er 2018 abgeschoben und zur Fahndung ausgeschrieben. Da er erneut einreiste, muss er nun die Restfreiheitsstrafe verbüßen. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und lieferte ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
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