Am 21.07.2026 gegen 10:18 Uhr kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn ein Fahrzeug mit albanischer Zulassung. Der 39-jährige albanische Fahrer händigte seinen Reisepass sowie eine griechische Fahrerlaubnis aus, bei der Fälschungsmerkmale festgestellt wurden. Da der Mann seinen aufenthaltslegitimierenden Bezugszeitraum überschritten hatte, leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, Urkundenfälschung sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Die Fahrerlaubnis wurde sichergestellt, der Mann wurde in die Schweiz zurückgewiesen.
Am 21.07.2026 gegen 10:18 Uhr kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn ein Fahrzeug mit albanischer Zulassung. Der 39-jährige albanische Fahrer händigte seinen Reisepass sowie eine griechische Fahrerlaubnis aus, bei der Fälschungsmerkmale festgestellt wurden. Da der Mann seinen aufenthaltslegitimierenden Bezugszeitraum überschritten hatte, leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, Urkundenfälschung sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Die Fahrerlaubnis wurde sichergestellt, der Mann wurde in die Schweiz zurückgewiesen.