Am 18.08.2026 haben Beamte der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart einen 43-jährigen Mann festgenommen, der wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt worden war. Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul stellten die Beamten fest, dass gegen den iranischen Staatsangehörigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen vorliegt. Der Verurteilte hat nach dem Urteil eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren zu verbüßen. Er wurde noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim eingeliefert. #Koerperverletzung #Sachbeschaedigung
Am 18.08.2026 haben Beamte der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart einen 43-jährigen Mann festgenommen, der wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt worden war. Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul stellten die Beamten fest, dass gegen den iranischen Staatsangehörigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen vorliegt. Der Verurteilte hat nach dem Urteil eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren zu verbüßen. Er wurde noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim eingeliefert. #Koerperverletzung #Sachbeschaedigung
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