Am 10.02.2011 verurteilte die 18. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts Jörg K., Vater des Amokläufers von Winnenden, wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Der 52-jährige Jörg K. hatte die Tatwaffe, eine 9-Millimeter-Beretta, ungesichert im Kleiderschrank aufbewahrt und seinen Sohn trotz bekannter psychischer Probleme zum Waffentraining mitgenommen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Ärzte die Eltern auf Tötungsfantasien des Sohnes hingewiesen hatten. Jörg K. hatte dies bestritten, aber eingeräumt, die Ärzte nicht über den Waffenzugang informiert zu haben. Die Verteidigung kündigte Revision.
Am 10.02.2011 verurteilte die 18. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts Jörg K., Vater des Amokläufers von Winnenden, wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Der 52-jährige Jörg K. hatte die Tatwaffe, eine 9-Millimeter-Beretta, ungesichert im Kleiderschrank aufbewahrt und seinen Sohn trotz bekannter psychischer Probleme zum Waffentraining mitgenommen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Ärzte die Eltern auf Tötungsfantasien des Sohnes hingewiesen hatten. Jörg K. hatte dies bestritten, aber eingeräumt, die Ärzte nicht über den Waffenzugang informiert zu haben. Die Verteidigung kündigte Revision.