Am 10.07.2026 gegen 11:23 Uhr entdeckten Zollbeamte am Flughafen Stuttgart nicht angemeldeten Goldschmuck im Wert von 14.790 Euro im Gepäck eines Ehepaars. Die beiden Reisenden waren aus Aleppo kommend via Istanbul nach Stuttgart geflogen und wollten die Gepäckausgabehalle mit ihren Koffern durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen. Hier wurden die Ehepartner von den Beamten angesprochen und zur Kontrolle gebeten. Beim Röntgen des Gepäcks entdeckte der Zoll die Armbänder, Ohrringe und Halsketten aus Gold. Der Wert der nicht angemeldeten Schmuckstücke beläuft sich auf knapp 15.000 Euro. Der Zoll leitete gegen die beiden in Frankreich lebenden Personen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Neben Einfuhrabgaben in Höhe von 3.250 Euro mussten die Reisenden 6.400 Euro als Sicherheit für die zu erwartende Strafe hinterlegen.
Am 10.07.2026 gegen 11:23 Uhr entdeckten Zollbeamte am Flughafen Stuttgart nicht angemeldeten Goldschmuck im Wert von 14.790 Euro im Gepäck eines Ehepaars. Die beiden Reisenden waren aus Aleppo kommend via Istanbul nach Stuttgart geflogen und wollten die Gepäckausgabehalle mit ihren Koffern durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen. Hier wurden die Ehepartner von den Beamten angesprochen und zur Kontrolle gebeten. Beim Röntgen des Gepäcks entdeckte der Zoll die Armbänder, Ohrringe und Halsketten aus Gold. Der Wert der nicht angemeldeten Schmuckstücke beläuft sich auf knapp 15.000 Euro. Der Zoll leitete gegen die beiden in Frankreich lebenden Personen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Neben Einfuhrabgaben in Höhe von 3.250 Euro mussten die Reisenden 6.400 Euro als Sicherheit für die zu erwartende Strafe hinterlegen.