Am 23.03.2026 gegen 12 Uhr wurden Beamte der Autobahnpolizei in Walldorf auf einen Ford mit Anhänger auf der A6 bei Sinsheim aufmerksam. Der 54-jährige Fahrer transportierte insgesamt neun Dackelwelpen auf der Ladefläche des Anhängers. Er gab an, mit dem Tiertransport auf dem Weg von Rumänien nach Paris zu sein. Sechs Welpen befanden sich in einem Pappkarton und drei Welpen in einer Tiertransportbox auf der Ladefläche des Anhängers. Beide Behältnisse waren stark durch Kot und Urin verunreinigt. Der Fahrer konnte keine gültigen Papiere für die Tiere vorweisen, und es ergab sich der Anfangsverdacht einer Urkundenfälschung. Die Welpen zeigten Anzeichen eines akuten Wurmbefalls. Nach Hinzuziehung von Hundeführern und nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wurden die Tiere beschlagnahmt und in ein Tierheim zur weiteren artgerechten Versorgung gebracht. Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung festgesetzt und das Fahrzeuggespann beschlagnahmt. Den Fahrer erwartet ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetzes, das Tierschutzgesetz, sowie wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.
Am 23.03.2026 gegen 12 Uhr wurden Beamte der Autobahnpolizei in Walldorf auf einen Ford mit Anhänger auf der A6 bei Sinsheim aufmerksam. Der 54-jährige Fahrer transportierte insgesamt neun Dackelwelpen auf der Ladefläche des Anhängers. Er gab an, mit dem Tiertransport auf dem Weg von Rumänien nach Paris zu sein. Sechs Welpen befanden sich in einem Pappkarton und drei Welpen in einer Tiertransportbox auf der Ladefläche des Anhängers. Beide Behältnisse waren stark durch Kot und Urin verunreinigt. Der Fahrer konnte keine gültigen Papiere für die Tiere vorweisen, und es ergab sich der Anfangsverdacht einer Urkundenfälschung. Die Welpen zeigten Anzeichen eines akuten Wurmbefalls. Nach Hinzuziehung von Hundeführern und nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wurden die Tiere beschlagnahmt und in ein Tierheim zur weiteren artgerechten Versorgung gebracht. Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung festgesetzt und das Fahrzeuggespann beschlagnahmt. Den Fahrer erwartet ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetzes, das Tierschutzgesetz, sowie wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.