Am 26.03.2026 stellten Zöllner des Hauptzollamts Singen bei der Kontrolle eines 43-jährigen Reisenden aus dem Raum Stuttgart nicht angemeldete Luxuswaren im Gesamtwert von über 24.000 Euro fest. Es handelte sich um Bekleidung und eine Uhr. Der Reisende räumte ein, abgabenpflichtige Waren dabeizuhaben. Er erklärte, dass am zuvor passierten Grenzübergang kein Zollbediensteter sichtbar gewesen sei, weshalb er sich entschieden habe, ohne Anmeldung weiterzufahren. Die gesetzliche Reisefreimenge für Waren aus der Schweiz beträgt derzeit 300 Euro pro Person. Der Warenwert der Luxusartikel überschritt diese Freigrenze um mehr als das 80-fache. Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Entrichtung der fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 4.600 Euro konnte er seine Weiterreise fortsetzen. Das Strafverfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe abgegeben.
Am 26.03.2026 stellten Zöllner des Hauptzollamts Singen bei der Kontrolle eines 43-jährigen Reisenden aus dem Raum Stuttgart nicht angemeldete Luxuswaren im Gesamtwert von über 24.000 Euro fest. Es handelte sich um Bekleidung und eine Uhr. Der Reisende räumte ein, abgabenpflichtige Waren dabeizuhaben. Er erklärte, dass am zuvor passierten Grenzübergang kein Zollbediensteter sichtbar gewesen sei, weshalb er sich entschieden habe, ohne Anmeldung weiterzufahren. Die gesetzliche Reisefreimenge für Waren aus der Schweiz beträgt derzeit 300 Euro pro Person. Der Warenwert der Luxusartikel überschritt diese Freigrenze um mehr als das 80-fache. Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Entrichtung der fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 4.600 Euro konnte er seine Weiterreise fortsetzen. Das Strafverfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe abgegeben.