Mitte November 2025 fielen einer Zollstreife des Hauptzollamts Singen im Landkreis Waldshut drei PKW mit Schweizer Kennzeichenhalter auf dem Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers auf. Der 49-jährige deutsche Inhaber konnte die Abmeldung der Fahrzeuge in der Schweiz nachweisen, aber keine Unterlagen über eine ordnungsgemäße Verzollung vorlegen. Gegen den Inhaber wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Gesamtwert der Fahrzeuge wurde auf 34.000 Euro geschätzt, die Einfuhrabgaben auf rund 10.500 Euro. Die Fahrzeuge wurden bis zur Zahlung der Abgaben unter Verfügungsverbot gestellt und die Fahrzeugschlüssel von den Zöllnern mitgenommen. Das Verfahren wurde an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
Mitte November 2025 fielen einer Zollstreife des Hauptzollamts Singen im Landkreis Waldshut drei PKW mit Schweizer Kennzeichenhalter auf dem Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers auf. Der 49-jährige deutsche Inhaber konnte die Abmeldung der Fahrzeuge in der Schweiz nachweisen, aber keine Unterlagen über eine ordnungsgemäße Verzollung vorlegen. Gegen den Inhaber wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Gesamtwert der Fahrzeuge wurde auf 34.000 Euro geschätzt, die Einfuhrabgaben auf rund 10.500 Euro. Die Fahrzeuge wurden bis zur Zahlung der Abgaben unter Verfügungsverbot gestellt und die Fahrzeugschlüssel von den Zöllnern mitgenommen. Das Verfahren wurde an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.