Am 08.05.2026 erschien eine knapp 30-jährige Frau zusammen mit ihrem Vater zur Abfertigung beim Zollamt Rielasingen. Sie meldete einen Mercedes Benz mit einem Fahrzeugwert von rund 6.000 Euro zur Verzollung an und legte eine von ihrem Vater ausgestellte Fahrzeugbewertung von 8.000 bis 8.900 Schweizer Franken vor. Die Zöllner stellten bei ihrer Recherche fest, dass gleichwertige Fahrzeuge deutlich höher gehandelt werden. Es stellte sich heraus, dass das Fahrzeug für rund 18.000 Schweizer Franken im Internet inseriert war. Damit konfrontiert verstrickten sich beide Personen in Widersprüche. Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Zahlung der Abgaben in Höhe von rund 6.100 Euro konnte sie die Fahrt fortsetzen. Das Steuerstrafverfahren wurde an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
Am 08.05.2026 erschien eine knapp 30-jährige Frau zusammen mit ihrem Vater zur Abfertigung beim Zollamt Rielasingen. Sie meldete einen Mercedes Benz mit einem Fahrzeugwert von rund 6.000 Euro zur Verzollung an und legte eine von ihrem Vater ausgestellte Fahrzeugbewertung von 8.000 bis 8.900 Schweizer Franken vor. Die Zöllner stellten bei ihrer Recherche fest, dass gleichwertige Fahrzeuge deutlich höher gehandelt werden. Es stellte sich heraus, dass das Fahrzeug für rund 18.000 Schweizer Franken im Internet inseriert war. Damit konfrontiert verstrickten sich beide Personen in Widersprüche. Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Zahlung der Abgaben in Höhe von rund 6.100 Euro konnte sie die Fahrt fortsetzen. Das Steuerstrafverfahren wurde an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.