Am 14.04.2026 verurteilte das Amtsgericht Ettenheim einen Geschäftsführer einer externen Firma wegen fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro (insgesamt 4.500 Euro). Der Unfall ereignete sich während einer Wassershow im Europa-Park in Rust im Jahr 2023, bei der es zu schweren Verletzungen kam. Der Angeklagte räumte Versäumnisse beim Aufbau ein, darunter die Verwendung von weniger Schrauben als in der Anleitung vorgeschrieben, fehlende Unterlegscheiben an einigen Stellen und das Nichtverschrauben des Beckens im Boden. Das Gericht sah diese Mängel als Ursache für den Unfall an und betonte, dass der Geschäftsführer für die sachgerechte Montage verantwortlich war. Der Prozess war bereits im November des Vorjahres gestartet, musste aber wegen einer Erkrankung des Verteidigers neu aufgerollt werden.
Am 14.04.2026 verurteilte das Amtsgericht Ettenheim einen Geschäftsführer einer externen Firma wegen fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro (insgesamt 4.500 Euro). Der Unfall ereignete sich während einer Wassershow im Europa-Park in Rust im Jahr 2023, bei der es zu schweren Verletzungen kam. Der Angeklagte räumte Versäumnisse beim Aufbau ein, darunter die Verwendung von weniger Schrauben als in der Anleitung vorgeschrieben, fehlende Unterlegscheiben an einigen Stellen und das Nichtverschrauben des Beckens im Boden. Das Gericht sah diese Mängel als Ursache für den Unfall an und betonte, dass der Geschäftsführer für die sachgerechte Montage verantwortlich war. Der Prozess war bereits im November des Vorjahres gestartet, musste aber wegen einer Erkrankung des Verteidigers neu aufgerollt werden.