Am 16.09.2025 laufen die Ermittlungen der Soko Trolley im Fall des Ende August in Bonlanden in einem Koffer aufgefundenen Leichnams weiter. Über 100 Hinweise gingen bislang ein, führten aber noch nicht zur Aufklärung der Todesumstände der 40-jährigen Frau aus Stuttgart. Die Ermittler erhoffen sich durch die Veröffentlichung eines Vergleichsbildes des Koffers weitere Hinweise. Es handelt sich um einen beigefarbenen Rollkoffer der Marke "Juicy Couture" mit den Maßen 70 x 46 x 25 cm. Die Ermittler fragen: Wer kennt einen solchen Koffer? Wem ist zwischen dem 22.07.2025 und dem 28.08.2025 etwas Verdächtiges oder eine Person mit einem solchen Koffer im Wohngebiet am nördlichen Ortsrand von Bonlanden aufgefallen? Der Fall wird am 17.09.2025 um 20:15 Uhr in der Sendung Aktenzeichen XY...ungelöst im ZDF ausgestrahlt. Eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart für die Aufklärung der Straftat ausgelobt. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Amtsträger. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden.
Am 16.09.2025 laufen die Ermittlungen der Soko Trolley im Fall des Ende August in Bonlanden in einem Koffer aufgefundenen Leichnams weiter. Über 100 Hinweise gingen bislang ein, führten aber noch nicht zur Aufklärung der Todesumstände der 40-jährigen Frau aus Stuttgart. Die Ermittler erhoffen sich durch die Veröffentlichung eines Vergleichsbildes des Koffers weitere Hinweise. Es handelt sich um einen beigefarbenen Rollkoffer der Marke "Juicy Couture" mit den Maßen 70 x 46 x 25 cm. Die Ermittler fragen: Wer kennt einen solchen Koffer? Wem ist zwischen dem 22.07.2025 und dem 28.08.2025 etwas Verdächtiges oder eine Person mit einem solchen Koffer im Wohngebiet am nördlichen Ortsrand von Bonlanden aufgefallen? Der Fall wird am 17.09.2025 um 20:15 Uhr in der Sendung Aktenzeichen XY...ungelöst im ZDF ausgestrahlt. Eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart für die Aufklärung der Straftat ausgelobt. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Amtsträger. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden.