Am 12.03.2026 wurden acht Strafverfahren und neun Bußgeldverfahren nach einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach in mehreren Gastronomiebetrieben im Ortenaukreis Ende Februar eingeleitet. In einem Restaurant in Offenburg sowie einer Bäckerei in Kehl trafen die Beamten auf insgesamt drei ausländische Arbeitskräfte, die weder eine Bewilligung zur Arbeitsaufnahme noch eine Aufenthaltsberechtigung für Deutschland vorweisen konnten. Gegen alle drei wurde deshalb ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet, sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegaler Arbeitsaufnahme. Die beiden Geschäftsführer und Arbeitgeber der Männer erwartet jeweils ein Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, da sie die drei Angestellten nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatten, sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. In einem Restaurant in Kehl und in einer weiteren Offenburger Gaststätte unterließen es die beiden verantwortlichen Geschäftsbetreiber für insgesamt vier Arbeitnehmer, die in der Branche vorgeschriebene Sofortmeldung gegenüber den Sozialkassen abzugeben. In einer Kehler Bar stellten die Beamten fünf Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher, woraufhin gegen den Betreiber ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Tabaksteuer eingeleitet wurde.
Am 12.03.2026 wurden acht Strafverfahren und neun Bußgeldverfahren nach einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach in mehreren Gastronomiebetrieben im Ortenaukreis Ende Februar eingeleitet. In einem Restaurant in Offenburg sowie einer Bäckerei in Kehl trafen die Beamten auf insgesamt drei ausländische Arbeitskräfte, die weder eine Bewilligung zur Arbeitsaufnahme noch eine Aufenthaltsberechtigung für Deutschland vorweisen konnten. Gegen alle drei wurde deshalb ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet, sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegaler Arbeitsaufnahme. Die beiden Geschäftsführer und Arbeitgeber der Männer erwartet jeweils ein Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, da sie die drei Angestellten nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatten, sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. In einem Restaurant in Kehl und in einer weiteren Offenburger Gaststätte unterließen es die beiden verantwortlichen Geschäftsbetreiber für insgesamt vier Arbeitnehmer, die in der Branche vorgeschriebene Sofortmeldung gegenüber den Sozialkassen abzugeben. In einer Kehler Bar stellten die Beamten fünf Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher, woraufhin gegen den Betreiber ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Tabaksteuer eingeleitet wurde.