Im Verfahren um die spektakuläre Flucht von Yves R. mit gestohlenen Polizeiwaffen im Schwarzwald hat ein Psychiater dem Beschuldigten eine zumindest teilweise verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Der als "Waldläufer von Oppenau" bekannt gewordene 32-Jährige hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer illegal bewohnten Waldhütte vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. Nach fünftägiger Flucht gelang die Festnahme, bei der er einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß verletzte. Der Gutachter Dr. Stephan Bork stellte für die Festnahmesituation eine verminderte Schuldfähigkeit fest, nicht jedoch für die vorangegangene Entwaffnung. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Ein Urteil wird für Freitag erwartet.
Im Verfahren um die spektakuläre Flucht von Yves R. mit gestohlenen Polizeiwaffen im Schwarzwald hat ein Psychiater dem Beschuldigten eine zumindest teilweise verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Der als "Waldläufer von Oppenau" bekannt gewordene 32-Jährige hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer illegal bewohnten Waldhütte vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. Nach fünftägiger Flucht gelang die Festnahme, bei der er einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß verletzte. Der Gutachter Dr. Stephan Bork stellte für die Festnahmesituation eine verminderte Schuldfähigkeit fest, nicht jedoch für die vorangegangene Entwaffnung. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Ein Urteil wird für Freitag erwartet.