Am 03.03.2026 ein Ehepaar aus der Ortenau das Jobcenter Lahr um mehr als 70.000 Euro geschädigt hat. Die Täterin und der Täter wurden nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zwischen April 2020 und Oktober 2023 bezog das Paar als Bedarfsgemeinschaft Grundsicherungsleistungen. Dabei verschwiegen sie, dass sie ein gutgehendes Gewerbe betrieben und Einkünfte von mehr als 270.000 Euro erzielten. Die Frau wickelte Bezahlungen für verkaufte Damenbekleidung über Social Media bar oder über Konten von Familienmitgliedern ab. Der Mann war angeblich bei seinem Bruder angestellt, führte das Dienstleistungsunternehmen aber selbst. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte die Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung der betrügerisch erlangten Beträge.
Am 03.03.2026 ein Ehepaar aus der Ortenau das Jobcenter Lahr um mehr als 70.000 Euro geschädigt hat. Die Täterin und der Täter wurden nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zwischen April 2020 und Oktober 2023 bezog das Paar als Bedarfsgemeinschaft Grundsicherungsleistungen. Dabei verschwiegen sie, dass sie ein gutgehendes Gewerbe betrieben und Einkünfte von mehr als 270.000 Euro erzielten. Die Frau wickelte Bezahlungen für verkaufte Damenbekleidung über Social Media bar oder über Konten von Familienmitgliedern ab. Der Mann war angeblich bei seinem Bruder angestellt, führte das Dienstleistungsunternehmen aber selbst. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte die Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung der betrügerisch erlangten Beträge.