Gastronomiebetrieb: über 26.000 Euro Bußgelder
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach deckte bei einer Kontrolle in einem Gastronomiebetrieb in Lörrach zahlreiche Verstöße gegen arbeits- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften auf. Die Ermittlungen begannen mit einer Kontrolle im Frühjahr 2023. Bei der Prüfung wurden elf Beschäftigte befragt; zwei Personen verschleierten zunächst ihre Identität, einer von ihnen legte den Aufenthaltstitel eines anderen Beschäftigten vor. Beide besaßen keinen deutschen Aufenthaltstitel und waren nicht berechtigt, in Deutschland zu arbeiten; der Geschäftsführer hatte für sie zudem keine gesetzlich vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen geführt. Im Zeitraum von Januar 2020 bis Oktober 2023 wurde Beschäftigten in insgesamt 84 Fällen der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten, insgesamt rund 5.000 Euro. Wegen des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz verhängte das Hauptzollamt ein Bußgeld von über 21.000 Euro gegen den Geschäftsführer sowie 5.000 Euro für die nicht geführten Stundenaufzeichnungen; insgesamt belaufen sich die Bußgelder auf über 26.000 Euro. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach deckte bei einer Kontrolle in einem Gastronomiebetrieb in Lörrach zahlreiche Verstöße gegen arbeits- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften auf. Die Ermittlungen begannen mit einer Kontrolle im Frühjahr 2023. Bei der Prüfung wurden elf Beschäftigte befragt; zwei Personen verschleierten zunächst ihre Identität, einer von ihnen legte den Aufenthaltstitel eines anderen Beschäftigten vor. Beide besaßen keinen deutschen Aufenthaltstitel und waren nicht berechtigt, in Deutschland zu arbeiten; der Geschäftsführer hatte für sie zudem keine gesetzlich vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen geführt. Im Zeitraum von Januar 2020 bis Oktober 2023 wurde Beschäftigten in insgesamt 84 Fällen der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten, insgesamt rund 5.000 Euro. Wegen des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz verhängte das Hauptzollamt ein Bußgeld von über 21.000 Euro gegen den Geschäftsführer sowie 5.000 Euro für die nicht geführten Stundenaufzeichnungen; insgesamt belaufen sich die Bußgelder auf über 26.000 Euro. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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