28-Jähriger muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten
Am 22.08.2026 gegen Vormittag kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Zug nach Singen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz vom April 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte der Mann die Strafe nicht bezahlen und muss nun eine 12-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am 22.08.2026 gegen Vormittag kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Zug nach Singen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz vom April 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte der Mann die Strafe nicht bezahlen und muss nun eine 12-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
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