Am 23.02.2026 wurde bekannt, dass Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Freiburg zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht Kenzingen führten. Der Geschäftsführer einer in Rumänien ansässigen Baufirma wurde vom Amtsgericht Kenzingen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt, weil er 15 Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte von ihrem Standort Freiburg aus die Ermittlungen gegen die Firma aufgenommen, nachdem eine verdachtslose Prüfung auf einer Baustelle im Landkreis Emmendingen und Befragungen der dort angetroffenen rumänischen Arbeiter Hinweise auf Unstimmigkeiten geliefert hatten. Die Firma des beschuldigten Geschäftsführers, der selbst spanischer Staatsbürger ist, war als Subunternehmen eines Düsseldorfer Auftraggebers für zwei Monate auf der Baustelle tätig. Für keinen der Arbeiter konnte eine Meldung zu den Sozialkassen nachgewiesen werden. Auch konnte der Geschäftsführer keinen Nachweis darüber führen, dass seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeiter in Rumänien sozialversichert gewesen wären und somit in Deutschland keine zusätzlichen Beiträge hätten abgeführt werden müssen. Der Schaden, welcher den deutschen Sozialkassen entstanden ist, betrug etwa 85.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat nach dem Ergebnis der vom Hauptzollamt Lörrach -Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführten Ermittlungen beim Amtsgericht Kenzingen den Erlass eines Strafbefehls gegen den Unternehmer beantragt. Dieses verurteilte den Mann wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro. Wegen der unterlassenen Meldungen an die Sozialkassen führte das Hauptzollamt parallel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und verhängte zusätzlich ein Bußgeld von 1.316 Euro. Strafbefehl und Bußgeldbescheid sind rechtskräftig.
Am 23.02.2026 wurde bekannt, dass Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Freiburg zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht Kenzingen führten. Der Geschäftsführer einer in Rumänien ansässigen Baufirma wurde vom Amtsgericht Kenzingen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt, weil er 15 Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte von ihrem Standort Freiburg aus die Ermittlungen gegen die Firma aufgenommen, nachdem eine verdachtslose Prüfung auf einer Baustelle im Landkreis Emmendingen und Befragungen der dort angetroffenen rumänischen Arbeiter Hinweise auf Unstimmigkeiten geliefert hatten. Die Firma des beschuldigten Geschäftsführers, der selbst spanischer Staatsbürger ist, war als Subunternehmen eines Düsseldorfer Auftraggebers für zwei Monate auf der Baustelle tätig. Für keinen der Arbeiter konnte eine Meldung zu den Sozialkassen nachgewiesen werden. Auch konnte der Geschäftsführer keinen Nachweis darüber führen, dass seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeiter in Rumänien sozialversichert gewesen wären und somit in Deutschland keine zusätzlichen Beiträge hätten abgeführt werden müssen. Der Schaden, welcher den deutschen Sozialkassen entstanden ist, betrug etwa 85.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat nach dem Ergebnis der vom Hauptzollamt Lörrach -Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführten Ermittlungen beim Amtsgericht Kenzingen den Erlass eines Strafbefehls gegen den Unternehmer beantragt. Dieses verurteilte den Mann wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro. Wegen der unterlassenen Meldungen an die Sozialkassen führte das Hauptzollamt parallel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und verhängte zusätzlich ein Bußgeld von 1.316 Euro. Strafbefehl und Bußgeldbescheid sind rechtskräftig.