Am 25.07.2026 kontrollierten Bundespolizisten einen Nahverkehrszug in Kehl. Eine 29-jährige guineische Staatsangehörige wies sich mit einem gültigen deutschen Passersatz und Aufenthaltstitel aus. Sie war in Begleitung ihres 29-jährigen Onkels und dessen 9-jähriger Tochter, beide guineische Staatsangehörige, die keine gültigen Reisedokumente vorweisen konnten. Gegen die 29-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schleusung zugunsten Mehrerer eingeleitet, da sie die beiden in Frankreich abgeholt hatte, um sie nach Deutschland zu bringen. Nach den polizeilichen Maßnahmen konnte sie die Dienststelle verlassen. Der Onkel und das Kind erhielten eine Aufforderung zur Ausreise.
Am 25.07.2026 kontrollierten Bundespolizisten einen Nahverkehrszug in Kehl. Eine 29-jährige guineische Staatsangehörige wies sich mit einem gültigen deutschen Passersatz und Aufenthaltstitel aus. Sie war in Begleitung ihres 29-jährigen Onkels und dessen 9-jähriger Tochter, beide guineische Staatsangehörige, die keine gültigen Reisedokumente vorweisen konnten. Gegen die 29-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schleusung zugunsten Mehrerer eingeleitet, da sie die beiden in Frankreich abgeholt hatte, um sie nach Deutschland zu bringen. Nach den polizeilichen Maßnahmen konnte sie die Dienststelle verlassen. Der Onkel und das Kind erhielten eine Aufforderung zur Ausreise.
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