Am 11.04.2026 oder 12.04.2026 führte das Hauptzollamt Karlsruhe eine Zollkontrolle auf der A 6 bei Rauenberg durch. Ein 35-jähriger Fahrer aus dem Bundesgebiet hatte am vergangenen Wochenende ein in der Schweiz zugelassenes hochwertiges Fahrzeug übernommen. Das Fahrzeug war zuvor von seinem im Drittland ansässigen Halter in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht worden und unterlag dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung, das unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfreie Nutzung ermöglicht. Mit der Übernahme durch den im Inland ansässigen 35-Jährigen wurden diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wodurch das Fahrzeug dem Zollverfahren entzogen wurde und Einfuhrabgaben entstanden. Der Zoll erhob insgesamt 43.260 Euro an Abgaben, darunter 14.000 Euro Zoll und 29.260 Euro Einfuhrumsatzsteuer, basierend auf einem Fahrzeugwert von rund 140.000 Euro. Ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet, und die weiteren Ermittlungen in diesem Fall dauern.
Am 11.04.2026 oder 12.04.2026 führte das Hauptzollamt Karlsruhe eine Zollkontrolle auf der A 6 bei Rauenberg durch. Ein 35-jähriger Fahrer aus dem Bundesgebiet hatte am vergangenen Wochenende ein in der Schweiz zugelassenes hochwertiges Fahrzeug übernommen. Das Fahrzeug war zuvor von seinem im Drittland ansässigen Halter in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht worden und unterlag dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung, das unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfreie Nutzung ermöglicht. Mit der Übernahme durch den im Inland ansässigen 35-Jährigen wurden diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wodurch das Fahrzeug dem Zollverfahren entzogen wurde und Einfuhrabgaben entstanden. Der Zoll erhob insgesamt 43.260 Euro an Abgaben, darunter 14.000 Euro Zoll und 29.260 Euro Einfuhrumsatzsteuer, basierend auf einem Fahrzeugwert von rund 140.000 Euro. Ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet, und die weiteren Ermittlungen in diesem Fall dauern.
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