Am 20.11.2013 teilte das Oberlandesgericht Stuttgart mit, dass der Bundesgerichtshof die Revisionen von Verena Becker und der Nebenkläger gegen das Urteil des OLG Stuttgart verworfen hat. Das OLG hatte Becker im Juli 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt. Davon wurden zweieinhalb Jahre als bereits verbüßt angerechnet. Die 59-jährige Becker befindet sich auf freiem Fuß. Da sie bereits mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt hat, könnte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Am 20.11.2013 teilte das Oberlandesgericht Stuttgart mit, dass der Bundesgerichtshof die Revisionen von Verena Becker und der Nebenkläger gegen das Urteil des OLG Stuttgart verworfen hat. Das OLG hatte Becker im Juli 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt. Davon wurden zweieinhalb Jahre als bereits verbüßt angerechnet. Die 59-jährige Becker befindet sich auf freiem Fuß. Da sie bereits mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt hat, könnte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.