Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen mutmaßlichen Helfer der Terrorgruppe al-Qaida nach viereinhalb Jahren Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt. Auf eine Haftbeschwerde hin setzte das Karlsruher Gericht den Haftbefehl außer Vollzug. Der Grund: Im laufenden Revisionsverfahren vor dem BGH könne er auf eine mildere Strafe hoffen. Der Mann war vom Oberlandesgericht Düsseldorf unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. In dem BGH-Beschluss wird er aber nicht mehr als Mitglied, sondern allenfalls als Unterstützer von al-Qaida eingestuft. Damit sei eine geringere Strafe zu erwarten, womit sich der Anreiz zur Flucht reduziere. Sein endgültiges Urteil wird der BGH am 14. August verkünden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen mutmaßlichen Helfer der Terrorgruppe al-Qaida nach viereinhalb Jahren Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt. Auf eine Haftbeschwerde hin setzte das Karlsruher Gericht den Haftbefehl außer Vollzug. Der Grund: Im laufenden Revisionsverfahren vor dem BGH könne er auf eine mildere Strafe hoffen. Der Mann war vom Oberlandesgericht Düsseldorf unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. In dem BGH-Beschluss wird er aber nicht mehr als Mitglied, sondern allenfalls als Unterstützer von al-Qaida eingestuft. Damit sei eine geringere Strafe zu erwarten, womit sich der Anreiz zur Flucht reduziere. Sein endgültiges Urteil wird der BGH am 14. August verkünden.