Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beabsichtigt, Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials zu erheben. Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring bestätigte dies gegenüber der Bild-Zeitung. Zuvor muss der Immunitätsausschuss des Bundestages Einsicht in die Akten erhalten, da für eine Anklage die Immunität des früheren SPD-Abgeordneten aufgehoben werden muss. Der Abschlussbericht der Ermittlungen liegt Tauss' Anwalt zur Stellungnahme vor. Die Staatsanwaltschaft lässt Tauss' Begründung, er habe als Abgeordneter in der Kinderpornoszene recherchiert, nicht gelten, da er keinen dienstlichen Auftrag gehabt habe. Bei Durchsuchungen wurden Handybilder und drei DVDs mit kinderpornografischen Inhalten sichergestellt. Tauss bestreitet die Vorwürfe und kündigt juristische Schritte.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beabsichtigt, Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials zu erheben. Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring bestätigte dies gegenüber der Bild-Zeitung. Zuvor muss der Immunitätsausschuss des Bundestages Einsicht in die Akten erhalten, da für eine Anklage die Immunität des früheren SPD-Abgeordneten aufgehoben werden muss. Der Abschlussbericht der Ermittlungen liegt Tauss' Anwalt zur Stellungnahme vor. Die Staatsanwaltschaft lässt Tauss' Begründung, er habe als Abgeordneter in der Kinderpornoszene recherchiert, nicht gelten, da er keinen dienstlichen Auftrag gehabt habe. Bei Durchsuchungen wurden Handybilder und drei DVDs mit kinderpornografischen Inhalten sichergestellt. Tauss bestreitet die Vorwürfe und kündigt juristische Schritte.