Am 25.05.2012 hob der Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl gegen Holger G. aus Niedersachsen auf. Der 38-Jährige war am 13. November 2011 auf Antrag der Bundesanwaltschaft festgenommen worden, weil er verdächtigt wurde, die Zwickauer Neonazi-Zelle (NSU) unterstützt zu haben. Der BGH sah keinen dringenden Tatverdacht auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung oder Beihilfe zu den zehn Morden der Gruppe. Die Bundesanwaltschaft hatte G. vorgeworfen, den NSU-Mitgliedern 3000 D-Mark, einen Reisepass, einen Führerschein, eine Krankenversicherungskarte und eine ADAC-Karte zur Verfügung gestellt sowie eine Waffe transportiert zu haben. Der BGH konnte jedoch keine Belege dafür erkennen, dass G. von den Morden wusste oder dass die Waffe bei den Taten verwendet wurde. G. wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.
Am 25.05.2012 hob der Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl gegen Holger G. aus Niedersachsen auf. Der 38-Jährige war am 13. November 2011 auf Antrag der Bundesanwaltschaft festgenommen worden, weil er verdächtigt wurde, die Zwickauer Neonazi-Zelle (NSU) unterstützt zu haben. Der BGH sah keinen dringenden Tatverdacht auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung oder Beihilfe zu den zehn Morden der Gruppe. Die Bundesanwaltschaft hatte G. vorgeworfen, den NSU-Mitgliedern 3000 D-Mark, einen Reisepass, einen Führerschein, eine Krankenversicherungskarte und eine ADAC-Karte zur Verfügung gestellt sowie eine Waffe transportiert zu haben. Der BGH konnte jedoch keine Belege dafür erkennen, dass G. von den Morden wusste oder dass die Waffe bei den Taten verwendet wurde. G. wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.