Am 29.11.2017 gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bekannt, dass der Haftbefehl gegen den ehemaligen Bundeswehrsoldaten Franco A. aufgehoben und er aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Der BGH begründete dies mit fehlendem dringendem Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Zudem wurden die geringe Straferwartung und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten angeführt; es bestehe keine Fluchtgefahr. Franco A. war vorgeworfen worden, gemeinsam mit Komplizen aus rechtsextremer Gesinnung einen Anschlag vorbereitet zu haben. Dabei soll er den Verdacht auf Flüchtlinge lenken wollen und sich unter falscher Identität als syrischer Asylsuchender registriert haben lassen. Das BAMF hatte ihm nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt. Franco A. saß seit dem 26. April 2017 in Untersuchungshaft. Ein zweiter Soldat war bereits im Sommer entlassen worden.
Am 29.11.2017 gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bekannt, dass der Haftbefehl gegen den ehemaligen Bundeswehrsoldaten Franco A. aufgehoben und er aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Der BGH begründete dies mit fehlendem dringendem Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Zudem wurden die geringe Straferwartung und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten angeführt; es bestehe keine Fluchtgefahr. Franco A. war vorgeworfen worden, gemeinsam mit Komplizen aus rechtsextremer Gesinnung einen Anschlag vorbereitet zu haben. Dabei soll er den Verdacht auf Flüchtlinge lenken wollen und sich unter falscher Identität als syrischer Asylsuchender registriert haben lassen. Das BAMF hatte ihm nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt. Franco A. saß seit dem 26. April 2017 in Untersuchungshaft. Ein zweiter Soldat war bereits im Sommer entlassen worden.