BGH bestätigt Urteil gegen IS-Sympathisantin
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19.04.2018 das Urteil gegen die jugendliche IS-Sympathisantin Safia S. wegen versuchten Mordes und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung bestätigt. Die Revision wurde verworfen. Nach Darstellung des OLG Celle stach S. einem Polizeibeamten im Hauptbahnhof Hannover unvermittelt mit einem Messer in den Hals. Sie habe ihn töten wollen, weil sie in ihm einen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland gesehen habe. Deutschland betrachtete sie als Gebiet des Unglaubens, deren Bewohner sie als „Feinde des Islams“ hasste. Der Polizist überlebte schwer verletzt. Sie habe im Auftrag des Islamischen Staates (IS) gehandelt und mit dessen Mitgliedern die konkrete Tat abgesprochen. Die deutsch-marokkanische Schülerin hatte während eines Türkei-Aufenthalts Kontakt zu IS-Mittelsmännern und wurde von diesen zu einer „Märtyreroperation“ in Deutschland angestachelt. Ursprünglich wollte sie nach Syrien reisen, wurde aber von ihrer Mutter zurückgebracht. Bis zur Tat hielt sie Kontakt mit den Mittelsmännern. Die Öffentlichkeit war in Celle wegen des jungen Alters der Angeklagten ausgeschlossen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19.04.2018 das Urteil gegen die jugendliche IS-Sympathisantin Safia S. wegen versuchten Mordes und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung bestätigt. Die Revision wurde verworfen. Nach Darstellung des OLG Celle stach S. einem Polizeibeamten im Hauptbahnhof Hannover unvermittelt mit einem Messer in den Hals. Sie habe ihn töten wollen, weil sie in ihm einen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland gesehen habe. Deutschland betrachtete sie als Gebiet des Unglaubens, deren Bewohner sie als „Feinde des Islams“ hasste. Der Polizist überlebte schwer verletzt. Sie habe im Auftrag des Islamischen Staates (IS) gehandelt und mit dessen Mitgliedern die konkrete Tat abgesprochen. Die deutsch-marokkanische Schülerin hatte während eines Türkei-Aufenthalts Kontakt zu IS-Mittelsmännern und wurde von diesen zu einer „Märtyreroperation“ in Deutschland angestachelt. Ursprünglich wollte sie nach Syrien reisen, wurde aber von ihrer Mutter zurückgebracht. Bis zur Tat hielt sie Kontakt mit den Mittelsmännern. Die Öffentlichkeit war in Celle wegen des jungen Alters der Angeklagten ausgeschlossen.
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