Am 24.04.2024 eskalierte gegen 13:40 Uhr eine Polizeikontrolle im Dresdner Hauptbahnhof. Ein 20-jähriger deutsch-russischer Staatsangehöriger, der weder Ausweisdokumente noch einen gültigen Fahrschein vorweisen konnte, wurde im Railjet 382 kontrolliert. Der Mann war bereits während der Fahrt durch aggressives Verhalten aufgefallen und hatte die Beamten beleidigt. Als die Polizisten ihn aus dem Zug führen wollten, griff er unvermittelt an. Er schlug einem Beamten ins Gesicht und riss ihm die Brille vom Kopf, die im Gleisbereich beschädigt wurde. Anschließend wehrte er sich mit Tritten in Richtung der Köpfe der Einsatzkräfte sowie mit Beißattacken. Hinzugezogene Verstärkung konnte den Angreifer unter Kontrolle bringen, wobei eine Bodycam beschädigt wurde. Die beiden Bundespolizisten wurden bei dem Angriff verletzt und sind nicht mehr dienstfähig. Sie erlitten Schürfwunden an Knie und Oberarm sowie eine Verletzung an der Nase. Gegen den 20-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Dresden hob die Festnahme auf, da keine Voraussetzungen für einen Haftbefehl vorlagen.
Am 24.04.2024 eskalierte gegen 13:40 Uhr eine Polizeikontrolle im Dresdner Hauptbahnhof. Ein 20-jähriger deutsch-russischer Staatsangehöriger, der weder Ausweisdokumente noch einen gültigen Fahrschein vorweisen konnte, wurde im Railjet 382 kontrolliert. Der Mann war bereits während der Fahrt durch aggressives Verhalten aufgefallen und hatte die Beamten beleidigt. Als die Polizisten ihn aus dem Zug führen wollten, griff er unvermittelt an. Er schlug einem Beamten ins Gesicht und riss ihm die Brille vom Kopf, die im Gleisbereich beschädigt wurde. Anschließend wehrte er sich mit Tritten in Richtung der Köpfe der Einsatzkräfte sowie mit Beißattacken. Hinzugezogene Verstärkung konnte den Angreifer unter Kontrolle bringen, wobei eine Bodycam beschädigt wurde. Die beiden Bundespolizisten wurden bei dem Angriff verletzt und sind nicht mehr dienstfähig. Sie erlitten Schürfwunden an Knie und Oberarm sowie eine Verletzung an der Nase. Gegen den 20-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Dresden hob die Festnahme auf, da keine Voraussetzungen für einen Haftbefehl vorlagen.