Am Sonntag, 26.10.2025, wurde ein 31-jähriger tschechischer Staatsangehöriger bei der Einreise nach Deutschland im RE 3061 auf Höhe Gottmadingen von der Bundespolizei kontrolliert. Dabei wurde ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln festgestellt, da er eine Geldstrafe aus Dezember 2024 nicht bezahlt hatte. Da er die 1.700 Euro vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht, um eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten.
Am Sonntag, 26.10.2025, wurde ein 31-jähriger tschechischer Staatsangehöriger bei der Einreise nach Deutschland im RE 3061 auf Höhe Gottmadingen von der Bundespolizei kontrolliert. Dabei wurde ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln festgestellt, da er eine Geldstrafe aus Dezember 2024 nicht bezahlt hatte. Da er die 1.700 Euro vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht, um eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten.