Am 23.04.2026 wurde der 55-jährige Fahrer eines Unfallwagens vom Amtsgericht Esslingen wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte Ende Oktober 2024 an einer roten Ampel in Esslingen das Gaspedal mit dem Bremspedal verwechselt und war mit fast 100 km/h auf den Gehweg gerast. Dabei erfasste er eine 39-jährige Frau und ihre beiden Söhne im Alter von drei und sechs Jahren, die noch am Unfallort starben. Ein weiterer Autofahrer wurde leicht verletzt. Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Angehörigen, äußerte sich aber nicht zur Sache. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert, die Nebenkläger mindestens drei Jahre ohne Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Führerschein muss für mindestens drei Jahre abgegeben werden.
Am 23.04.2026 wurde der 55-jährige Fahrer eines Unfallwagens vom Amtsgericht Esslingen wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte Ende Oktober 2024 an einer roten Ampel in Esslingen das Gaspedal mit dem Bremspedal verwechselt und war mit fast 100 km/h auf den Gehweg gerast. Dabei erfasste er eine 39-jährige Frau und ihre beiden Söhne im Alter von drei und sechs Jahren, die noch am Unfallort starben. Ein weiterer Autofahrer wurde leicht verletzt. Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Angehörigen, äußerte sich aber nicht zur Sache. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert, die Nebenkläger mindestens drei Jahre ohne Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Führerschein muss für mindestens drei Jahre abgegeben werden.