Am 15.06.2026 versuchte ein 52-jähriger Niederländer einen aufgeladenen Aston Martin im Wert von umgerechnet rund 62.000 Euro über das Zollamt Bietingen einzuführen, ohne die erforderlichen Verzollungsunterlagen vorzulegen oder eine Sicherheit zu leisten. Zöllner hielten das Fahrzeug kurz nach dem Grenzübergang an. Der Mann gab an, das Fahrzeug sei in der Schweiz gekauft und solle in den Niederlanden verzollt werden. Da er keine Anmeldung an der Grenze vornahm und keine Sicherheit leistete, wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die fälligen Abgaben von rund 19.200 Euro bezahlte er per Blitzüberweisung. Die weitere Bearbeitung übernahm die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe.
Am 15.06.2026 versuchte ein 52-jähriger Niederländer einen aufgeladenen Aston Martin im Wert von umgerechnet rund 62.000 Euro über das Zollamt Bietingen einzuführen, ohne die erforderlichen Verzollungsunterlagen vorzulegen oder eine Sicherheit zu leisten. Zöllner hielten das Fahrzeug kurz nach dem Grenzübergang an. Der Mann gab an, das Fahrzeug sei in der Schweiz gekauft und solle in den Niederlanden verzollt werden. Da er keine Anmeldung an der Grenze vornahm und keine Sicherheit leistete, wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die fälligen Abgaben von rund 19.200 Euro bezahlte er per Blitzüberweisung. Die weitere Bearbeitung übernahm die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe.
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