Am 02.07.2026 gegen 22:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, CH) und der Bundespolizei am Grenzübergang Konstanz Emmishofer Tor einen 31-jährigen algerischen Staatsangehörigen auf dem Weg in die Schweiz. Dabei stellte die Bundespolizei einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg fest. Das Amtsgericht Heidelberg hatte den Mann 2024 wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe verurteilt, die er bislang nicht antrat. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er in die Justizvollzugsanstalt Konstanz eingeliefert, wo er eine fünfmonatige Freiheitsstrafe verbüßt.
Am 02.07.2026 gegen 22:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, CH) und der Bundespolizei am Grenzübergang Konstanz Emmishofer Tor einen 31-jährigen algerischen Staatsangehörigen auf dem Weg in die Schweiz. Dabei stellte die Bundespolizei einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg fest. Das Amtsgericht Heidelberg hatte den Mann 2024 wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe verurteilt, die er bislang nicht antrat. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er in die Justizvollzugsanstalt Konstanz eingeliefert, wo er eine fünfmonatige Freiheitsstrafe verbüßt.