Prozess gegen Wöginger fortgesetzt
Am 27.02.2026 wurde der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauch mit der Einvernahme des erstangeklagten Spitzenbeamten fortgesetzt. Konkret geht es um die Besetzung der Vorstandsstelle für das Finanzamt der Region Braunau-Ried-Schärding im Jahr 2017. Der Erstangeklagte Siegfried Manhal, Vorsitzender der Hearingkommission, soll den Ortschef aufgrund seiner ÖVP-Nähe besser beurteilt haben als eine Mitbewerberin. Manhal bestreitet die Vorwürfe und beharrt darauf, dass der Bürgermeister alle Managementqualitäten dargestellt habe. Zeugen berichteten jedoch, dass bereits vor dem Hearing Gerüchte kursierten, der Bürgermeister werde gewinnen. Der Zweitangeklagte soll auf Zuruf des damaligen Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, und Wöginger agiert haben. Wöginger selbst wird voraussichtlich am 03. März einvernommen, gefolgt von Zeugenbefragungen, beginnend mit der nicht zum Zug gekommenen Bewerberin am 05. März und Schmid am 09. März. Ein Urteil wird für den 21. April erwartet.
Am 27.02.2026 wurde der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauch mit der Einvernahme des erstangeklagten Spitzenbeamten fortgesetzt. Konkret geht es um die Besetzung der Vorstandsstelle für das Finanzamt der Region Braunau-Ried-Schärding im Jahr 2017. Der Erstangeklagte Siegfried Manhal, Vorsitzender der Hearingkommission, soll den Ortschef aufgrund seiner ÖVP-Nähe besser beurteilt haben als eine Mitbewerberin. Manhal bestreitet die Vorwürfe und beharrt darauf, dass der Bürgermeister alle Managementqualitäten dargestellt habe. Zeugen berichteten jedoch, dass bereits vor dem Hearing Gerüchte kursierten, der Bürgermeister werde gewinnen. Der Zweitangeklagte soll auf Zuruf des damaligen Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, und Wöginger agiert haben. Wöginger selbst wird voraussichtlich am 03. März einvernommen, gefolgt von Zeugenbefragungen, beginnend mit der nicht zum Zug gekommenen Bewerberin am 05. März und Schmid am 09. März. Ein Urteil wird für den 21. April erwartet.
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