Am 10.02.2026 wurde bekannt, dass eine junge Frau in der Schweiz wegen des Imports einer Spielzeugwasserpistole strafrechtlich verfolgt wurde. Sie hatte die rosafarbene Wasserpistole für 2.78 Franken beim Onlinehändler Shein bestellt. Der Schweizer Zoll beschlagnahmte die Ware, da sie unter das Waffengesetz fiel. Die Frau wurde zunächst zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Tagen verurteilt, die später in eine Geldstrafe von 150 Franken umgewandelt wurde. In der Schweiz gelten Spielzeuge, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, rechtlich als Waffen, deren Einfuhr oder öffentlicher Gebrauch strafbar ist. #Waffen
Am 10.02.2026 wurde bekannt, dass eine junge Frau in der Schweiz wegen des Imports einer Spielzeugwasserpistole strafrechtlich verfolgt wurde. Sie hatte die rosafarbene Wasserpistole für 2.78 Franken beim Onlinehändler Shein bestellt. Der Schweizer Zoll beschlagnahmte die Ware, da sie unter das Waffengesetz fiel. Die Frau wurde zunächst zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Tagen verurteilt, die später in eine Geldstrafe von 150 Franken umgewandelt wurde. In der Schweiz gelten Spielzeuge, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, rechtlich als Waffen, deren Einfuhr oder öffentlicher Gebrauch strafbar ist. #Waffen