Prozess gegen August Wöginger
Am Dienstag fand im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte eine Gerichtsverhandlung statt. Die Verteidigung beantragte ein Verbot des Live-Tickerns, dem stattgegeben wurde, um Zeugenbeeinflussung zu vermeiden. Ein weiterer Antrag, die gesamte Berichterstattung bis zum Ende des Verhandlungstages zu untersagen, wurde von der Richterin abgelehnt, da dies eine zu starke Einschränkung der Pressefreiheit darstellen würde. In dem Prozess geht es um den Vorwurf, einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt zu haben. Wöginger soll mithilfe von Thomas Schmid, dem damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen haben. Die beiden Mitangeklagten sollen als Mitglieder der Hearingkommission den Kommunalpolitiker bevorzugt haben. Alle drei Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Für Dienstag und Freitag sind etwa ein Dutzend Zeugen geladen, die Auskunft zum "Flurfunk" in der Finanzverwaltung und zur möglichen politischen Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Hearingkommission geben sollen. Die erste Zeugin, Frau B., war als Gleichbehandlungsbeauftragte beim Hearing anwesend. Sie beschrieb die unterlegene Bewerberin Christa Scharf als „authentisch“ und „quirlig“. Sie konnte sich jedoch nicht an Details ihrer Präsentation erinnern. Die angeklagten Kommissionsmitglieder hatten Scharfs Präsentation als schlecht bezeichnet, was diese als Lüge bezeichnete. Frau B. sah die Papierpräsentation von Scharf nicht negativ. Sie konnte sich nicht erinnern, ob Scharf forscher befragt wurde als andere Bewerber. Sie erinnerte sich auch nicht an die Präsentation des Bürgermeisters, sagte aber, dass er laut ihren Aufzeichnungen weniger nervös gewesen sei. Sie war mit der Entscheidung der Kommission einverstanden und hatte in ihrer Umgebung nie politische Einflussnahme bei Postenvergaben wahrgenommen. In früheren Einvernahmen hatte sie jedoch angegeben, dass ihr erst später klar geworden sei, „dass da etwas im Hintergrund gelaufen ist“. Das Beweisverfahren soll voraussichtlich Ende der Woche abgeschlossen sein, und am 21. April soll nach den Schlussplädoyers ein Urteil gesprochen werden. Ein möglicher Ersatztermin für die Urteilsverkündung ist der 24. April.
Am Dienstag fand im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte eine Gerichtsverhandlung statt. Die Verteidigung beantragte ein Verbot des Live-Tickerns, dem stattgegeben wurde, um Zeugenbeeinflussung zu vermeiden. Ein weiterer Antrag, die gesamte Berichterstattung bis zum Ende des Verhandlungstages zu untersagen, wurde von der Richterin abgelehnt, da dies eine zu starke Einschränkung der Pressefreiheit darstellen würde. In dem Prozess geht es um den Vorwurf, einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt zu haben. Wöginger soll mithilfe von Thomas Schmid, dem damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen haben. Die beiden Mitangeklagten sollen als Mitglieder der Hearingkommission den Kommunalpolitiker bevorzugt haben. Alle drei Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Für Dienstag und Freitag sind etwa ein Dutzend Zeugen geladen, die Auskunft zum "Flurfunk" in der Finanzverwaltung und zur möglichen politischen Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Hearingkommission geben sollen. Die erste Zeugin, Frau B., war als Gleichbehandlungsbeauftragte beim Hearing anwesend. Sie beschrieb die unterlegene Bewerberin Christa Scharf als „authentisch“ und „quirlig“. Sie konnte sich jedoch nicht an Details ihrer Präsentation erinnern. Die angeklagten Kommissionsmitglieder hatten Scharfs Präsentation als schlecht bezeichnet, was diese als Lüge bezeichnete. Frau B. sah die Papierpräsentation von Scharf nicht negativ. Sie konnte sich nicht erinnern, ob Scharf forscher befragt wurde als andere Bewerber. Sie erinnerte sich auch nicht an die Präsentation des Bürgermeisters, sagte aber, dass er laut ihren Aufzeichnungen weniger nervös gewesen sei. Sie war mit der Entscheidung der Kommission einverstanden und hatte in ihrer Umgebung nie politische Einflussnahme bei Postenvergaben wahrgenommen. In früheren Einvernahmen hatte sie jedoch angegeben, dass ihr erst später klar geworden sei, „dass da etwas im Hintergrund gelaufen ist“. Das Beweisverfahren soll voraussichtlich Ende der Woche abgeschlossen sein, und am 21. April soll nach den Schlussplädoyers ein Urteil gesprochen werden. Ein möglicher Ersatztermin für die Urteilsverkündung ist der 24. April.
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