Am 02.04.2026 verursachte ein 64-jähriger Pensionist im Ortszentrum von Hard einen Unfall, bei dem eine 66-jährige Fußgängerin erheblich verletzt wurde. Der Mann war am Vormittag mit 0,82 Promille Restalkohol im Blut unterwegs, der von einem süffigen Vorabend stammte. Die Frau wollte gerade zwischen Bäckerei und Supermarkt einen Schutzweg überqueren, als sie vom Pkw des Rentners erfasst wurde. Der Angeklagte erklärte, er sei kurz abgelenkt gewesen, weil er auf der anderen Straßenseite einen Kollegen gesehen habe. Das Opfer wurde auf die Motorhaube geschleudert und mehrere Meter weiter zu Boden geworfen, wobei es einen Schienbeinkopfbruch, Verstauchungen, Prellungen, Schnittwunden und Blutergüsse erlitt. Die Schwerverletzte musste sich einer Operation unterziehen, und die gesundheitliche Beeinträchtigung dauerte länger als 24 Tage, weshalb das Gericht den Fall als schwere Körperverletzung wertete. Am 14.04.2026 wurde der pensionierte Berufsschullehrer am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen, wobei der Restalkoholwert strafverschärfend wirkte und eine Diversion abgelehnt wurde. Das Urteil lautete auf vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 7200 Euro, die in 24 Raten zu je 300 Euro bezahlt werden darf.
Am 02.04.2026 verursachte ein 64-jähriger Pensionist im Ortszentrum von Hard einen Unfall, bei dem eine 66-jährige Fußgängerin erheblich verletzt wurde. Der Mann war am Vormittag mit 0,82 Promille Restalkohol im Blut unterwegs, der von einem süffigen Vorabend stammte. Die Frau wollte gerade zwischen Bäckerei und Supermarkt einen Schutzweg überqueren, als sie vom Pkw des Rentners erfasst wurde. Der Angeklagte erklärte, er sei kurz abgelenkt gewesen, weil er auf der anderen Straßenseite einen Kollegen gesehen habe. Das Opfer wurde auf die Motorhaube geschleudert und mehrere Meter weiter zu Boden geworfen, wobei es einen Schienbeinkopfbruch, Verstauchungen, Prellungen, Schnittwunden und Blutergüsse erlitt. Die Schwerverletzte musste sich einer Operation unterziehen, und die gesundheitliche Beeinträchtigung dauerte länger als 24 Tage, weshalb das Gericht den Fall als schwere Körperverletzung wertete. Am 14.04.2026 wurde der pensionierte Berufsschullehrer am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen, wobei der Restalkoholwert strafverschärfend wirkte und eine Diversion abgelehnt wurde. Das Urteil lautete auf vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 7200 Euro, die in 24 Raten zu je 300 Euro bezahlt werden darf.