Haftstrafe nach Nötigung und Widerstand
Am 03.03.2026 wurde vor dem Landesgericht Feldkirch ein Fall von Nötigung, Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und gefährlicher Drohung verhandelt. Ein 21-jähriger Deutscher, bereits siebenfach vorbestraft, soll Anfang Februar in Götzis seine 23-jährige Freundin geohrfeigt und gegen ihren Willen in ein Auto gezerrt haben. Zwei Augenzeugen bestätigten, dass der Mann der Frau zuerst aufs Armaturenbrett und dann ins Gesicht schlug. Als einer der Zeugen an das Autofenster klopfte und fragte, ob alles in Ordnung sei, signalisierte die Frau durch das Falten der Hände ihre Notlage, woraufhin die Polizei gerufen wurde. Bei der anschließenden Verhaftung leistete der Beschuldigte massiven Widerstand und beleidigte die Beamten mit den Worten: „Ich merke mir eure Gesichter und bringe euch um!“ Im Prozess widerrief die Freundin ihre ursprüngliche Aussage und behauptete, sie habe den Mann provoziert und er habe ihr keine Gewalt angetan. Das Gericht schenkte jedoch den Aussagen der Zeugen Glauben und verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von sieben Monaten, ohne jedoch eine frühere bedingte Strafe zu widerrufen. Stattdessen wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. #Nötigung
Am 03.03.2026 wurde vor dem Landesgericht Feldkirch ein Fall von Nötigung, Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und gefährlicher Drohung verhandelt. Ein 21-jähriger Deutscher, bereits siebenfach vorbestraft, soll Anfang Februar in Götzis seine 23-jährige Freundin geohrfeigt und gegen ihren Willen in ein Auto gezerrt haben. Zwei Augenzeugen bestätigten, dass der Mann der Frau zuerst aufs Armaturenbrett und dann ins Gesicht schlug. Als einer der Zeugen an das Autofenster klopfte und fragte, ob alles in Ordnung sei, signalisierte die Frau durch das Falten der Hände ihre Notlage, woraufhin die Polizei gerufen wurde. Bei der anschließenden Verhaftung leistete der Beschuldigte massiven Widerstand und beleidigte die Beamten mit den Worten: „Ich merke mir eure Gesichter und bringe euch um!“ Im Prozess widerrief die Freundin ihre ursprüngliche Aussage und behauptete, sie habe den Mann provoziert und er habe ihr keine Gewalt angetan. Das Gericht schenkte jedoch den Aussagen der Zeugen Glauben und verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von sieben Monaten, ohne jedoch eine frühere bedingte Strafe zu widerrufen. Stattdessen wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. #Nötigung
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