Sozialbetrüger zu Haft und Rückzahlung verurteilt
Am 02.04.2026 wurde einem 66-jährigen Pensionisten aus Vorarlberg am Landesgericht Feldkirch der Prozess wegen schweren Betrugs gemacht. Der Angeklagte bekennt sich schuldig, von 2012 bis 2023 laufend Sozialhilfe bezogen zu haben, obwohl er in der Schweiz einer Tätigkeit nachging. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schadenshöhe von 94.000 Euro aus. Der Mann begründete seine Taten mit gesundheitlichen Problemen, die vor 17 Jahren mit Arthrose in den Fingern und Rückenproblemen begannen, und finanziellen Schwierigkeiten, da seine Tochter zu studieren begann. Er sei über einen ehemaligen Kollegen in die Schweiz gegangen, um schwarz zu arbeiten. Der Angeklagte hat bereits eine Vorstrafe in Tschechien, eine in der Schweiz und acht einschlägige in Österreich und sitzt seit ein paar Monaten in Untersuchungshaft. Mit dem Schuldspruch wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhielt er eine teilbedingte Haftstrafe von 15 Monaten und muss wegen des Bereicherungsvorsatzes rund 90.000 Euro an den Staat zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Am 02.04.2026 wurde einem 66-jährigen Pensionisten aus Vorarlberg am Landesgericht Feldkirch der Prozess wegen schweren Betrugs gemacht. Der Angeklagte bekennt sich schuldig, von 2012 bis 2023 laufend Sozialhilfe bezogen zu haben, obwohl er in der Schweiz einer Tätigkeit nachging. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schadenshöhe von 94.000 Euro aus. Der Mann begründete seine Taten mit gesundheitlichen Problemen, die vor 17 Jahren mit Arthrose in den Fingern und Rückenproblemen begannen, und finanziellen Schwierigkeiten, da seine Tochter zu studieren begann. Er sei über einen ehemaligen Kollegen in die Schweiz gegangen, um schwarz zu arbeiten. Der Angeklagte hat bereits eine Vorstrafe in Tschechien, eine in der Schweiz und acht einschlägige in Österreich und sitzt seit ein paar Monaten in Untersuchungshaft. Mit dem Schuldspruch wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhielt er eine teilbedingte Haftstrafe von 15 Monaten und muss wegen des Bereicherungsvorsatzes rund 90.000 Euro an den Staat zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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