Angeklagter verletzt Mann und Polizisten
Am 30.03.2026 wurde am Landesgericht Feldkirch der Fall eines 30-jährigen nigerianischen Angeklagten verhandelt, der wegen versuchter schwerer Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt war. Die Tat ereignete sich im November 2025 vor einem Wettbüro in Feldkirch, wo der Angeklagte einen anderen Mann angriff und ihm dabei eine ausgekugelte Schulter zufügte. Ein Lkw-Fahrer beobachtete aus dem Fenster, wie der Täter auf das Opfer einschlug und es zu Boden brachte, und ein Notfallsanitäter filmte Teile der Eskalation mit seinem Handy, wobei weiter geprügelt und getreten wurde, obwohl der Mann bereits am Boden lag. Als die Polizei einschritt, wehrte sich der Angeklagte gegen die Beamten, wodurch zwei Polizisten verletzt wurden, die Schmerzensgeld in Höhe von 400 und 500 Euro forderten. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und behauptete, er habe nur seinen Rucksack zurückwollen, während das Opfer angab, den Täter nicht zu kennen und keinen Rucksack weggenommen zu haben. Richter Alexander Wehinger zeigte sich von den Zeugenaussagen überzeugt und wertete mildernd den Versuch und eine verminderte Zurechnungsfähigkeit, erschwerend jedoch den raschen Rückfall des Angeklagten, dessen letzte Verurteilung erst knapp zwei Monate zurücklag. Das Urteil lautete auf sechs Monate bedingte Zusatzhaft sowie 480 Euro Geldstrafe, und dem Opfer wurden 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Am 30.03.2026 wurde am Landesgericht Feldkirch der Fall eines 30-jährigen nigerianischen Angeklagten verhandelt, der wegen versuchter schwerer Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt war. Die Tat ereignete sich im November 2025 vor einem Wettbüro in Feldkirch, wo der Angeklagte einen anderen Mann angriff und ihm dabei eine ausgekugelte Schulter zufügte. Ein Lkw-Fahrer beobachtete aus dem Fenster, wie der Täter auf das Opfer einschlug und es zu Boden brachte, und ein Notfallsanitäter filmte Teile der Eskalation mit seinem Handy, wobei weiter geprügelt und getreten wurde, obwohl der Mann bereits am Boden lag. Als die Polizei einschritt, wehrte sich der Angeklagte gegen die Beamten, wodurch zwei Polizisten verletzt wurden, die Schmerzensgeld in Höhe von 400 und 500 Euro forderten. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und behauptete, er habe nur seinen Rucksack zurückwollen, während das Opfer angab, den Täter nicht zu kennen und keinen Rucksack weggenommen zu haben. Richter Alexander Wehinger zeigte sich von den Zeugenaussagen überzeugt und wertete mildernd den Versuch und eine verminderte Zurechnungsfähigkeit, erschwerend jedoch den raschen Rückfall des Angeklagten, dessen letzte Verurteilung erst knapp zwei Monate zurücklag. Das Urteil lautete auf sechs Monate bedingte Zusatzhaft sowie 480 Euro Geldstrafe, und dem Opfer wurden 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
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