Am 28.08.2026 sorgte ein 70-jähriger Angeklagter am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg für einen Rettungseinsatz, als er während einer Prozessunterbrechung drohte, sich das Leben zu nehmen. Die Richterin reagierte sofort, holte Polizisten zurück und ließ den Mann abführen. Ein Arzt soll entscheiden, ob er ins Landeskrankenhaus Rankweil gebracht werden muss. In der Verhandlung ging es um Widerstand gegen die Staatsgewalt und gefährliche Drohung: Im Juni soll er einen 43-jährigen Mitbewohner im Dornbirner Kolpinghaus mit den Worten „Ich stech‘ dich ab, du dummer Hund“ bedroht haben. Als die Polizei zur Sachverhaltsklärung kam, ging er mit einem Jagdmesser auf die Beamten zu, ignorierte Zurufe und Pfefferspray, legte das Messer aber schließlich nieder. Der Angeklagte gab an, unter Medikamenteneinfluss gestanden zu haben und sich verteidigt zu haben. Das Gericht vertagte die Verhandlung, um die Zurechnungsfähigkeit des 70-Jährigen zum Tatzeitpunkt durch einen Gutachter klären zu lassen.
Am 28.08.2026 sorgte ein 70-jähriger Angeklagter am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg für einen Rettungseinsatz, als er während einer Prozessunterbrechung drohte, sich das Leben zu nehmen. Die Richterin reagierte sofort, holte Polizisten zurück und ließ den Mann abführen. Ein Arzt soll entscheiden, ob er ins Landeskrankenhaus Rankweil gebracht werden muss. In der Verhandlung ging es um Widerstand gegen die Staatsgewalt und gefährliche Drohung: Im Juni soll er einen 43-jährigen Mitbewohner im Dornbirner Kolpinghaus mit den Worten „Ich stech‘ dich ab, du dummer Hund“ bedroht haben. Als die Polizei zur Sachverhaltsklärung kam, ging er mit einem Jagdmesser auf die Beamten zu, ignorierte Zurufe und Pfefferspray, legte das Messer aber schließlich nieder. Der Angeklagte gab an, unter Medikamenteneinfluss gestanden zu haben und sich verteidigt zu haben. Das Gericht vertagte die Verhandlung, um die Zurechnungsfähigkeit des 70-Jährigen zum Tatzeitpunkt durch einen Gutachter klären zu lassen.
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