Im Landesgericht Feldkirch wurde ein 41-jähriger Mann syrischer Herkunft wegen Körperverletzung verurteilt. Bereits im Jahr 2020 wurde der Mann wegen Körperverletzung verurteilt, nachdem er seiner Frau einen Faustschlag versetzt hatte. Im Dezember des vergangenen Jahres schlug der Mann seine 36-jährige Frau. Laut Anklage soll der Mann seine damals schwangere Frau aus dem Bett gestoßen, an den Haaren gezogen und ins Gesicht geschlagen haben. Der Angeklagte behauptet, es habe lediglich "Diskussionen, verbale Streitigkeiten und ein paar Schubser" gegeben. Das Paar hat drei gemeinsame Kinder im Alter von sechs, vier und eineinhalb Jahren. Der Bruder des Opfers sagte aus, dass seine Schwester so oft geschlagen wurde, dass sie es nicht mehr zählen könne. Fotos der Misshandelten, Zeugen und ein Video belegen einen gewaltsamen Streit. Der Bruder der Frau telefonierte mit dem Beschuldigten und forderte ihn auf, seine Schwester in Ruhe zu lassen, woraufhin dieser antwortete, dass sie immer wieder zu ihm zurückkehren werde, egal was er ihr antun würde. Der Mann wurde wegen Körperverletzung zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 3600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Landesgericht Feldkirch wurde ein 41-jähriger Mann syrischer Herkunft wegen Körperverletzung verurteilt. Bereits im Jahr 2020 wurde der Mann wegen Körperverletzung verurteilt, nachdem er seiner Frau einen Faustschlag versetzt hatte. Im Dezember des vergangenen Jahres schlug der Mann seine 36-jährige Frau. Laut Anklage soll der Mann seine damals schwangere Frau aus dem Bett gestoßen, an den Haaren gezogen und ins Gesicht geschlagen haben. Der Angeklagte behauptet, es habe lediglich "Diskussionen, verbale Streitigkeiten und ein paar Schubser" gegeben. Das Paar hat drei gemeinsame Kinder im Alter von sechs, vier und eineinhalb Jahren. Der Bruder des Opfers sagte aus, dass seine Schwester so oft geschlagen wurde, dass sie es nicht mehr zählen könne. Fotos der Misshandelten, Zeugen und ein Video belegen einen gewaltsamen Streit. Der Bruder der Frau telefonierte mit dem Beschuldigten und forderte ihn auf, seine Schwester in Ruhe zu lassen, woraufhin dieser antwortete, dass sie immer wieder zu ihm zurückkehren werde, egal was er ihr antun würde. Der Mann wurde wegen Körperverletzung zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 3600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.